[ale] Aus Perspektive der spanischen Vermögensteuer war die Besteuerung von nichtansässigen natürlichen Personen, die durch den Besitz von Anteilen an Gesellschaften Immobilien besitzen, nicht unproblematisch. Dies wird durch die sich wandelnde Doktrin der spanischen Generaldirektion für Steuern sowie die zu diesem Thema ergangenen Gerichtsbeschlüsse belegt. Als Hauptgrund für diese Situation kann der Wortlaut des ersten Absatzes von Art. 5.1 Buchst. b) des spanischen Gesetzes Nr. 19 vom 6.6.1991 über die Vermögensteuer identifiziert werden. Der spanische Gesetzgeber hat diese Problematik durch das Gesetz Nr. 38 vom 27.12.2022 adressiert, um die mit derartigen Szenarien einhergehenden Schwierigkeiten zu beseitigen. Im Folgenden wird die Gesetzesreform einer Analyse und Erörterung unterzogen. Des Weiteren wird eruiert, ob eine spezifische Interpretation und Anwendung des bereits vor der Reform in Kraft befindlichen Steuergesetzes mehrere der zu diesem Thema aufgeworfenen Fragestellungen beantworten könnte.